Antrag: Abbiegeassistent

Jährlich geschehen bundesweit mehr als 2000 Unfälle zwischen LKW und
Fahrradfahrern und Fußgängern. Hierbei sind insbesondere Unfälle beim
Rechtsabbiegen besonders häufig und gefährlich, da LKW-Fahrer einen großen Bereich rechts ihres Fahrzeuges und auch vor Ihrem Fahrzeug trotz zahlreicher Spiegel nicht einsehen können. Der sogenannte „Tote Winkel“ ist dabei oft so groß, dass sich mehrere Schulklassen in diesem Bereich aufhalten können, ohne dass der Fahrer hiervon auch nur eine Person sehen kann. Jährlich enden rd. 140 solcher Abbiegeunfälle bundesweit tödlich. Kommt es zu einem Unfall ist der Fahrer strafrechtlich voll verantwortlich, erhebliche Schadensersatzforderungen drohen, von
den gesundheitlichen und psychischen Folgen auch für den Fahrer mal ganz abgesehen. Um diesen „toten Winkel“ für die Fahrer besser einsehbar zu machen, haben sich technische Lösungen etabliert, die durch Sensoren und Kameras diesen Bereich für den Fahrer überwacht, einsehbar machen und den Fahrer bei Personen im Gefahrenbereich warnen. Für neue LKW-Typen sind diese sogenannten „Abbiegeassisten“ seit diesem Jahr Pflicht. Für bereits zugelassene Fahrzeuge gibt es entsprechende Nachrüstsysteme, die je Fahrzeug einschl. Einbau bis zu 1.500 Euro kosten. Diese Nachrüstung wird zur Zeit vom Bundesverkehrsministerium für kommunale Fahrzeughalter mit 80% der Kosten gefördert. Das bedeutet, dass
je Fahrzeug ein Eigenanteil von ca. 300 Euro verbleibt. Der Schutzeffekt durch diese Systeme ist nicht zu unterschätzen, und wer aus seinem PKW den Totwinkel-Warner kennt, möchte diesen nicht mehr missen.

Auch die Gemeinde Großenkneten betreibt zahlreiche LKW, sei es beim Bauhof oder aber bei der Feuerwehr. Insbesondere bei der Feuerwehr sind es häufig Gelegenheitsfahrer, die ausschließlich bei und für die Feuerwehr LKW fahren, auch unter Einsatzbedingungen. Hier verstärkt sich das strafrechtliche Risiko für den Fahrer nochmals, denn eine Einsatzfahrt gilt immer als bewusste Erhöhung der Betriebsgefahr. Das bedeutet, dass Personen, die ehrenamtlich eine Pflichtaufgabe der Gemeinde erfüllen, mindestens auf Einsatzfahrten quasi mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das mag plakativ klingen, trifft aber den Kern der Sache. Die Einführung einer Nachrüstpflicht auch für bereits zugelassene Fahrzeuge ist derzeit
auf EU-Ebene in Vorbereitung.

Vor dem Hintergrund der Fürsorgepflicht der Gemeinde für Ihre Beschäftigten -hierzu zählen wir auch ausdrücklich die Angehörigen der Feuerwehren- bei gleichzeitig sehr überschaubarem Kostenaufwand für die Gemeinde, beantragen wir, alle gemeindeeigenen Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t unter Ausnutzung des
Förderprogramms „Abbiegeassistent“ des Bundesverkehrsministerium, möglichst noch im Jahr 2022, mit einem Kamera- und sensorbasierten Abbiegeassistent auszustatten. Fahrzeuge, die in den nächsten drei Jahren ausgetauscht werden, brauchen unserer Meinung nach bei der Umrüstung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde Großenkneten wird voraussichtlich nicht mehr als 10.000 Euro für alle Fahrzeuge zusammen betragen. Das sollte uns die Verbesserung der Sicherheit für alle und der Schutz unserer Mitarbeiter und Ehrenämtler durchaus wert sein!
Das Förderprogramm läuft im September aus, ob es eine Verlängerung geben wird, ist unklar.